
Mit Regressverbot wird im Strafrecht eine von der älteren Literatur vetretene Theorie bezeichnet, dergemäß es nicht möglich ist, eine hinter dem schuldhaft und vorsätzlich handelnden Täter stehende nicht vorsätzlich handelnde Person in die Verantwortung für die Tat zu nehmen. Beispiel: A findet in der Küche eine geladene Pistole. Er nutzt ...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/regressverbot.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.